Veranstaltungen und Kurse in mpff
 
 

 

 

Hausordnung

Einleitung

Der Vermieter ist bemüht allen Mietern (Trainern und Veranstaltern, Nutzer mit floorfee) eine möglichst hohe Qualität und eine Atmosphäre zum Wohlfühlen zu bieten. Alle Nutzer von mpff bilden eine Gemeinschaft, wechselseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Hausordnung leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Qualität.

Allen Mietern wird die größtmögliche Pflege und Schonung aller Gebäudeteile (Hof, Eingangsbereich, Halle, Abstellraum, Küche, Nassräume, Garderoben) nahegelegt, auch diese stehen unter der Verantwortung der Mieter.

Generell ist mpff so zu verlassen, wie es vom Mieter vorgefunden wurde, jedenfalls Besenrein.

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung einzelner Verhaltensregeln unter Umständen auch eine Schadenersatzpflicht auslösen kann.

Rauchen und Essen

In den Räumlichkeiten von mpff besteht absolutes RAUCHVERBOT (mit Ausnahme des Hofes, wenn dafür geeignete Aschenbecher aufgestellt und wieder entsorgt werden).

Auch ist das Essen sowie Trinken ausschließlich im Bereich der Küche und der Bank im Vorraum erlaubt (mit Ausnahme von Mietverträgen, die große oder kleine Bewirtungen zusätzlich einschließen).

Auch bei Veranstaltungen des Mieters ist das Jugendschutzgesetz einzuhalten.

Schlüssel und Sicherheit


Der dem Mieter überreichte Chip sperrt das Eingangstor zur Veranstaltungshalle zu den vereinbarten Zeiten. Sollte dem Mieter der Chip abhanden kommen, so ist dies umgehend dem Vermieter zu melden. Die Kosten für die Sperrung des Schlüssels und der Anfertigung eines Ersatzschlüssels sind vom Mieter zu tragen.

Auch zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz Ihres Eigentums ist die Eingangstüre zu mpff stets versperrt zu halten. Für die Kunden, Besucher oder Dienstleister des Mieters steht eine Klingel samt Türöffner zur Verfügung.

Es ist dafür zu sorgen, dass die Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge nach Maßgabe der feuerpolizeilichen Bestimmungen gewährleistet ist. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Eingangstüre einen Brandabschnitt abschließt und im offenen Zustand nicht fixiert werden darf.

Die sichere Verwahrung der persönlichen Gegenstände des Mieters und aller Besucher obliegt der Sorgfalt des jeweiligen Eigentümers, es wird die Verwendung der Sporttaschenablage im Bereich der Parkettfläche empfohlen.

Für das Haus besteht eine Gebäudeversicherung; Ihr persönlichen Gegenstände sowie allfällige, von Ihnen zu vertretende Schäden sind in dieser Versicherung jedoch nicht eingeschlossen.

Fluchtwege sind durch grüne Hinweisschilder gekennzeichnet. Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen.

Die Lagerung und Verwendung von leicht brennbaren Stoffen, Gegenständen oder Flüssigkeiten ist untersagt. In Ausnahmefällen (z.B. für technische oder künstlerische Zwecke) ist eine entsprechende Sicherheitsverwahrung vorzunehmen. Kerzen dürfen nur auf nicht brennbaren Ständern oder Leuchtern entzündet werden.

Offensichtlich betrunkenen oder sonst unter dem Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen ist der Zutritt jedenfalls zu verwehren.

Die Schlüssel sind bei Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert abzugeben. Wird dem nicht entsprochen wird der Verlust angenommen und entsprechend vorgegangen.

Haftung

Jeder Mieter ist zum Ersatz jenes Schadens verpflichtet, der durch sein fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten oder durch Nichtbeachtung der Hausordnung entsteht. Die Behebung einer Beschädigung oder Reinigung einer Verschmutzung ist unverzüglich nach Rücksprache mit dem Vermieter durch den Mieter auf seine Kosten zu veranlassen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist der Schaden nicht beseitigt, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters den Auftrag zur Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand geben.

Wichtige Vorkommnisse wie Einbruch, Vandalismus, Wasseraustritt etc. sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Der Mieter übernimmt die Haftung und die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung für alle eintretenden Personen, seine Haftung erstreckt sich in gleicher Weise auch auf Angehörige, Besucher, Dienstleister, Kunden und auch auf nicht erwünschte Gäste des Mieters.

Beschädigungen werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet und behoben. Die Benützung von Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr.

Jedem Mieter wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung möglicher Beschädigungen abzuschließen.

Lärm

Jeder unnötige Lärm über das Ausmaß der Veranstaltung oder des Trainings ist zu vermeiden. Entsteht eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung (auch wenn kurzfristig), so muss hierzu der Vermieter vorab verständigt und die Rahmenbedingungen geklärt werden.

Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit ist besondere Rücksicht auf  die Nachbarn zu nehmen und der Geräuschpegel ist  auf Zimmerlautstärke zu beschränken, die Türen und Fenster sind geschlossen zu halten.

Vor dem Haus und am Gang wird zu jeder Uhrzeit wird um Ruhe gebeten.

Verwendung


Das Anbringen oder Aufstellen von Gegenständen, die das Gesamtbild des Hauses stören ist nicht gestattet.

Die gesamte Parkettfläche darf nur barfuss, mit Socken, Hausschuhen oder mit geeigneten Tanzschuhen betreten werden. Jedenfalls ist das Betreten nur mit  gereinigten Straßenschuhen ohne kaputte Absätzen und ohne Metallteile (Kappen, Stepschuhe)  gestattet. Das Aufbringen von Hilfsmitteln (Haftpulver, Öl, Wachs) auf den Boden ist verboten. 

Für Veranstaltungen, bei denen die Räumlichkeiten mit gereinigten Sraßenschuhen betreten werden sollen können, stehen Rollteppiche zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem Vermieter können diese vorbereitet werden.

WC Papier, Küchenrolle und diverse Putzmittel in Haushaltsmengen sind vorhanden, Handtücher, Geschirrtücher und Tabs für den Geschirrspühler sind bei größeren Veranstaltungen selbst mitzubringen.

Der Boden ist nach der Benützung jedenfalls 1x zu kehren, Verunreinigungen feucht  aber nicht nass wegzuwischen.

Elektrogeräte dürfen nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Leitungsquerschnitte, Sicherungen) in Betrieb genommen werden. Haushaltsüblicher Strom- und Wasserverbrauch sind vom Mietpreis umfasst. Voraussichtlich überdurchschnittlicher Verbrauch ist dem Vermieter anzukündigen, eine gesonderte Vereinbarung über den tatsächlichen Verbrauch ist abzuschließen.

Unkontrollierter oder übermäßiger Verbrauch von Wasser (hängender Spülkasten, laufender Wasserhahn) ist zu vermeiden.

Die hausallgemeinen Teile sind nicht Gegenstand der Vermietung, das Wegwerfen von Abfällen, das Abstellen von Gegenständen aller Art im Eingangsbereich oder im Hof ist nicht erlaubt. Fahrräder und Roller können für die Dauer des Angebotes hinter dem Hoftor entlang der Mauer abgestellt werden.

Der allgemein zugängliche Hof wird von allen Mietern der Liegenschaft Wimpffengasse 25 gemeinschaftlich benützt und ist schonend zu behandeln. Es ist auch hier auf äußerste Sauberkeit zu achten (Asche und Zigarettenstummel).

Der Müll ist in die dafür abgestellten Abfallbehälter bzw. Container zu geben (es gilt die Mülltrennung). Müll in mehr als haushaltsüblichen Mengen (zB Party) und Sperrmüll ist selbst zu entsorgen.

In die WC's sowie Wasserabflüsse dürfen keine festen Gegenstände (Speisereste, Hygieneartikel etc.) geworfen werden. Auch das Entleeren von Flüssigkeiten, die eine Verstopfung oder Verunreinigung der Wasserabflüsse herbeiführen können, ist untersagt.

Die Nutzer verpflichten sich, Gewichtsbelastungen pro Quadratmeter über 300 kg nur mit Zustimmung des Vermieters vorzunehmen.

Offene Fenster sind vor Verlassen des Raumes wieder zu schließen.

Es ist untersagt, aus den Fenstern oder Türen Gegenstände jeglicher Art zu werfen.

Schuhe, Mäntel und Schirme sind an der Garderobe im Eingangsbereich abzugeben. Die Garderoben sind zum Umziehen geplant, die Kleidung wird empfohlen in Taschen in dem hierfür vorgesehenen Kasten auf der Parkettfläche zu verstauen.

Im Eingangsbereich und in den Räumlichkeiten dürfen keine Fahrräder oder Krafträder (z. B. Mopeds, Mofas) abgestellt werden.

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter oder seinen Vertretern jederzeit Zutritt zu den gemieteten Räumlichkeiten auch ohne Vorankündigung zu ermöglichen.
 
Bei gröblicher Störung der Ruhe und Ordnung kann der Vermieter oder dessen Vertreter Einzelnen oder der ganzen Gruppen das Betreten des Hauses oder der weitere Verbleib in mpff untersagen.

Auch zahlende Kunden des Mieters können bei Zuwiderhandeln gegen die Hausordnung von der Liegenschaft verwiesen werden.

Das Einbringen von Waffen oder Munition ist verboten.

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